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   BVerwG, 11.12.1987 - 8 C 85.86   

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BVerwG, 11.12.1987 - 8 C 85.86 (https://dejure.org/1987,230)
BVerwG, Entscheidung vom 11.12.1987 - 8 C 85.86 (https://dejure.org/1987,230)
BVerwG, Entscheidung vom 11. Dezember 1987 - 8 C 85.86 (https://dejure.org/1987,230)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Erschließungsbeitrag - Deutsche Bundesbahn - Befreiung - Betriebsgrundstück - Schienenweg - Anbaustraße - Differenzierungsverbot - Gewerbliche Nutzung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erschließungsbeitragspflicht der Deutschen Bundesbahn für ein als Bahnhofsgelände genutztes Betriebsgrundstück; Schienenweg als öffentliche Verkehrsfläche keine Erschließungsanlage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 78, 321
  • NVwZ 1988, 632
  • DVBl 1988, 893
  • DVBl 893, 896
  • DÖV 1988, 786
  • ZfBR 1988, 228
 
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Wird zitiert von ... (91)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerwG, 24.09.1987 - 8 C 75.86

    Hinreichend genaue und überzeugende Abgrenzung der Erschließungsfunktion einer

    Auszug aus BVerwG, 11.12.1987 - 8 C 85.86
    Für die Beantwortung der Frage, ob dieser Bescheid rechtmäßig ist, ist abzustellen auf das Recht, das im Zeitpunkt seines Erlasses maßgebend war, d.h. - soweit es die erschließungsbeitragsrechtlichen Vorschriften betrifft - auf die §§ 127 ff. BBauG (vgl. Urteil vom 24. September 1987 - BVerwG 8 C 75.86 - Urteilsabdruck S. 6).

    Angesichts dessen vermittelt die jeweilige Funktion von auf bestimmten Flächen des Bahnhofsgrundstücks errichteten Anlagen kein Kriterium, das es gestattet, hinreichend eindeutig und überzeugend zu differenzieren zwischen Flächen, die weil erschließungsbeitragsrechtlich als dem Schienengelände zuzurechnen, aus dem sonstigen Bahnhofsgelände auszusondern sind, und solchen, auf die dies nicht zutrifft (vgl. zur Erforderlichkeit eines solchen Kriteriums u.a. Urteil vom 24. September 1987 - BVerwG 8 C 75.86 - Urteilsabdruck S. 7 ff.).

  • BVerwG, 12.09.1984 - 8 C 124.82

    Pflicht zur Berücksichtigung offensichtlich vorliegender Billigkeitsgründe zum

    Auszug aus BVerwG, 11.12.1987 - 8 C 85.86
    Das stimmt mit der Rechtsprechung des Senats, an der festzuhalten ist, überein (vgl. Urteil vom 12. September 1984 - BVerwG 8 C 124.82 - BVerwGE 70.96 ).
  • BVerwG, 16.02.1973 - IV C 52.71

    Verteilungsmaßstab der Erschließungsbeiträge nach der Verschiedenheit der Nutzung

    Auszug aus BVerwG, 11.12.1987 - 8 C 85.86
    Deshalb genügt es grundsätzlich, wenn zwischen der Wohnnutzung einerseits und qualifizierten Nutzungsarten, d.h. Nutzungsarten, die im Vergleich zur Wohnnutzung eine deutlich intensivere Inanspruchnahme einer beitragsfähigen Erschließungsstraße bewirken, andererseits mit dem Ergebnis einer stärkeren Belastung der letzteren Nutzungsarten unterschieden wird (vgl. so schon Urteil vom 16. Februar 1973 - BVerwG IV C 52.71 - BVerwGE 42, 17 [BVerwG 16.02.1973 - IV C 52/71]).
  • BVerwG, 01.12.1972 - IV C 6.71

    Beachtlichkeit eines während des Revisionsverfahrens zustandekommenden

    Auszug aus BVerwG, 11.12.1987 - 8 C 85.86
    Mit der Erkenntnis, für Betriebsgrundstücke der Deutschen Bundesbahn trete § 36 BbG an die Stelle der §§ 29 bis 35 BBauG, erledigt sich zugleich die Erwägung, das Grundstück der Klägerin könnte deshalb aus dem Kreis der durch die Bahnhofstraße erschlossenen Grundstücke ausscheiden, weil das Berufungsgericht nicht hat feststellen können, daß dieses Grundstück tatsächlich gemäß § 36 BbG (oder einer dem entsprechenden früheren Vorschrift) beplant worden ist, und es folglich ungeachtet seiner Lage im innerörtlichen Bereich der Beklagten wegen seiner Größe von 38 648 qm dem Außenbereich des § 35 BBauG zuzuordnen sein könnte (vgl. zum sog. Außenbereich im Innenbereich u.a. Urteil vom 1. Dezember 1972 - BVerwG IV C 6.71 - BVerwGE 41, 227 [BVerwG 01.12.1972 - IV C 6/71]).
  • BVerwG, 14.02.1986 - 8 C 115.84

    Keine Erschließungsbeitragspflicht für Außenbereichsgrundstücke auch nicht im

    Auszug aus BVerwG, 11.12.1987 - 8 C 85.86
    Denn Grundstücke, die der Art nach nur in einer Weise nutzbar sind, die nicht vom Baulandbegriff des § 133 Abs. 1 BBauG erfaßt werden, d.h. die "unfähig" sind, jemals die Voraussetzungen des § 133 Abs. 1 BBauG zu erfüllen, können aus diesem Grunde auch nicht erschlossen im Sinne des § 131 Abs. 1 BBauG sein (vgl. etwa Urteil vom 14. Februar 1986 - BVerwG 8 C 115.84 - Buchholz 406.11 § 133 BBauG Nr. 95 S. 62 ).
  • BVerwG, 04.05.1979 - 4 C 25.76

    Erschließungsbeitragspflicht von kirchliechen Friedhöfen

    Auszug aus BVerwG, 11.12.1987 - 8 C 85.86
    Das Bundesbaugesetz kennt keine allgemeine Beitragsfreiheit für öffentliche Sachen (wie z.B. Schulen, Verwaltungsgebäude usw.); es unterwirft vielmehr öffentliche Sachen ebenso wie mit Wohnhäusern oder Gewerbebetrieben bebaute Grundstücke der Beitragspflicht (vgl. Urteil vom 4. Mai 1979 - BVerwG 4 C 25.76 - Buchholz 406.11 § 133 BBauG Nr. 69 S. 50 ).
  • BVerwG, 14.01.1983 - 8 C 81.81

    "Erschlossensein" eines Grundstücks"

    Auszug aus BVerwG, 11.12.1987 - 8 C 85.86
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. statt vieler Urteil vom 14. Januar 1983 - BVerwG 8 C 81.81 - Buchholz 406.11 § 133 BBauG Nr. 85 S. 32 m.weit.Nachw.) ist der Baulandbegriff des § 133 Abs. 1 BBauG ein eigenständiger erschließungsbeitragsrechtlicher Begriff, der nicht nur das umfaßt, was baurechtlich den Begriff des Baulandes erfüllt, sondern außerdem - mit Auswirkung z.B. auf als Friedhof, als Kleingarten oder als Sportplatz genutzte Flächen - solche Nutzungen, die im Hinblick auf die Erschließung der baulichen Nutzung gleichwertig sind.
  • BVerwG, 14.08.1987 - 8 C 60.86

    Verwaltungsprozessrecht - Merkmalsregelung - Grunderwerb als Herstellungsmerkmal

    Auszug aus BVerwG, 11.12.1987 - 8 C 85.86
    Alle diese Annahmen sind bundesrechtlich nicht zu beanstanden (vgl. dazu Urteil vom 14. August 1987 - BVerwG 8 C 60.86 - Urteilsabdruck S. 8 ff.).
  • BVerwG, 16.09.1977 - IV C 99.74

    Neue Beitragssatzung während des Revisionsverfahrens; Begriff der vorhandenen

    Auszug aus BVerwG, 11.12.1987 - 8 C 85.86
    Entsprechendes gilt für die Beantwortung der Frage, ob eine bestimmte Straße eine "vorhandene" Erschließungsanlage im Sinne des § 180 Abs. 2 BBauG ist (vgl. u.a. Urteil vom 16. September 1977 - BVerwG IV C 99.74 -Buchholz 406.11 § 133 BBauG Nr. 62 S. 31 ).
  • BVerfG, 09.07.1969 - 2 BvL 25/64

    Gebührenpflicht von Bundesbahn und Bundespost

    Auszug aus BVerwG, 11.12.1987 - 8 C 85.86
    Durch diese Vorschriften wird die Deutsche Bundesbahn nicht der Abgabenhoheit der Gemeinden entzogen (vgl. BVerfG, Beschluß vom 9. Juli 1969 - 2 BvL 25, 26/84 - BVerfGE 26, 281 ) und BVerwG, Urteil vom 23. Juni 1967 - BVerwG VII C 54.66 - BVerwGE 27, 225 [BVerwG 23.06.1967 - VII C 54/66]).
  • BVerwG, 20.01.1978 - 4 C 70.75

    Teilnichtigkeit und Rückwirkung einer Erschließungsbeitragssatzung;

  • BVerwG, 06.11.1981 - 4 C 66.78

    Einrichtung eines Ladehofs - Umschlagplatz für den Güterfernverkehr - Öffentliche

  • BVerwG, 10.05.1974 - VII C 56.72

    Erhebung von Straßenreinigungsgebühren - Rechtfertigung der Heranziehung eines

  • BVerwG, 23.06.1967 - VII C 54.66

    Bahnhof der Bundesbahn unterliegt Anschluss- und Benutzungszwang für Kanalisation

  • VGH Hessen, 05.06.1986 - 5 TH 996/86
  • BVerwG, 16.12.1988 - 4 C 48.86

    Beschränkung der kommunalen Planungshoheit durch Fachplanungen

    Nach seinem Sinn und Zweck nimmt er von der auf das jeweilige Gemeindegebiet bezogenen umfassenden Planungshoheit der Gemeinde (§ 1 Abs. 1 und 3, § 2 Abs. 1, § 36 BauGB) bestimmten Zwecken dienende Vorhaben und Anlagen aus (vgl. BVerwGE 78, 321, 327).
  • BVerwG, 16.09.1998 - 8 C 8.97

    Grundstücksbegriff, Erschließungsanlage im Sinne des § 123 Abs. 2 BauGB,

    c) Im Ansatz zu Recht hat das Berufungsgericht ausgeführt, daß bei der Frage, ob ein Grundstück gemäß § 131 Abs. 1 Satz 1 BauGB erschlossen ist, stets auch § 133 Abs. 1 BauGB zu beachten ist; denn Grundstücke, deren Nutzung nicht dem Baulandbegriff des § 133 Abs. 1 BauGB unterfallen, sind nicht erschlossen im Sinne des § 131 Abs. 1 BauGH (vgl. Urteile vom 25. Februar 1977 - BVerwG IV C 35.74 - a.a.O. S. 30, vom 11. Dezember 1987 - BVerwG 8 C 85.86 - Buchholz 406.11 § 127 BBauG Nr. 51 S. 8 - BVerwGE 78, 321 und vom 23. Oktober 1996 - BVerwG 8 C 40.95 - Buchholz 406.11 § 131 BauGB Nr. 103 S. 75 - BVerwGE 102, 159 ).

    d) Zu Unrecht hat sich das Berufungsgericht demgegenüber auf die Urteile des Senats vom 11. Dezember 1987 - BVerwG 8 C 85.86 - und vom 23. Oktober 1996 - BVerwG 8 C 40.95 - (jeweils a.a.O.) berufen, wonach Flächen nicht erschlossen werden, die ihrerseits der Erschließung im Sinne der § 30 ff. BauGB dienen, d.h. Flächen von Erschließungsanlagen im Sinne des § 123 Abs. 2 und des § 127 Abs. 2 BauGB.

  • BVerwG, 09.12.2015 - 9 C 28.14

    Erschließungsbeitrag; Erschließung; Artzuschlag; grundstücksbezogener

    Angesichts dessen ist es erforderlich, aber auch ausreichend, wenn eine Verteilungsregelung erhebliche, hinreichend abgrenzbare Unterschiede der baulichen oder sonstigen Nutzung in typischen Fallgruppen angemessen vorteilsgerecht und zugleich in der Weise erfasst, dass das Heranziehungsverfahren praktikabel und überschaubar bleibt (vgl. BVerwG, Urteile vom 21. Januar 1977 - 4 C 84.74 u.a. - Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 20 S. 22, vom 10. Juni 1981 - 8 C 15.81 - BVerwGE 62, 300 , vom 11. Dezember 1987 - 8 C 85.86 - BVerwGE 78, 321 , vom 8. Dezember 1995 - 8 C 11.94 - BVerwGE 100, 104 und vom 23. Januar 1998 - 8 C 12.96 - BVerwGE 106, 147 ; Beschluss vom 4. Februar 2000 - 11 B 39.99 - Buchholz 406.11 § 131 BauGB Nr. 110 S. 2).
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